Have any questions?
+44 1234 567 890
Allgemeine Geschäftsbedinungen
1. Allgemeines:
1.1. Die “Trans-o-Park“ Verwaltungs GmbH, 6841 Mäder, Industriestraße 7a, nachstehend kurz “Trans-o-Park“ genannt, gewährt dem Kunden die Möglichkeit, bargeldlos unter Verwendung einer gültigen Trans-o-Park Card (Kundenkarte der Trans-o-Park Verwaltungs GmbH) Produkte wie Diesel, Biodiesel, AdBlue und Motoröl zu beziehen sowie die Waschhalle und/oder Werkstatt sowie den Sanitär- und Aufenthaltsbereich auf ihrem Betriebsgelände zu nutzen.
1.2. Der Kunde bestellt durch Ausfüllen des Bestellformulars die von ihm angekreuzten Produkte bzw. Nutzungsmöglichkeiten betreffend Waschhalle und/oder Werkstatt sowie des Sanitär- und Aufenthaltsbereiches. Mit dem Ausfüllen des Bestellformulars anerkennt der Kunde die Anwendbarkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen auf das zwischen dem Kunden und Trans-o-Park bestehende Geschäftsverhältnis.
1.3. Die Trans-o-Park nimmt die Bestellung des Kunden durch Aushändigung der Trans-o-Park Card und/oder des elektronischen Datenträges in jenen Bestellbereichen an, hinsichtlich welcher mit der Trans-o-Park Card/elektronischen Datenträger der Zugang zu den einzelnen Bereichen (Tankstelle, wo die Produkte bezogen werden können sowie Waschhalle und/oder Werkstatt, Sanitär- und Aufenthaltsbereich) gewährt wird.
1.4. Trans-o-Park trifft keinerlei Lieferverpflichtung oder Verpflichtung zur Zurverfügungstellung der Waschhalle und/oder Werkstatt bzw. des Sanitär- und Aufenthaltsbereiches. Trans-o-Park ist jederzeit berechtigt, dies ohne Angaben von Gründen, die Geschäftsbeziehung ganz oder teilweise in allen oder einzelnen Bereichen zu beenden und die Trans-o-Park Card/elektronischen Datenträger zurückzufordern bzw. ganz oder teilweise zu sperren.
1.5. Die Trans-o-Park Card berechtigt den Kunden, Mineralölprodukte von Trans-o-Park an deren Tankanlage auf deren Betriebsgelände zu beziehen. Sie berechtigt aber auch zum Bezug von Mineralölprodukten bei anderen Akzeptanzstellen gemäß der jeweils aktuellen Liste dieser Akzeptanzstellen. Die Bedingungen des Bezuges von Produkten dieser Akzeptanzstellen werden von den jeweiligen Akzeptanzstellen vorgegeben, insbesondere die Preise. Trans-o-Park hat auf die Preisgestaltung der Akzeptanzstellen und auf deren Bedingungen keinen Einfluss. Mit der Benutzung der Trans-o-Park Card an einer der jeweiligen Akzeptanzstellen anerkennt der Kunde die Bedingungen der jeweiligen Akzeptanzstelle zum Bezug der Leistung. Die Verrechnung des Bezuges von Produkten bei diesen Akzeptanzstellen erfolgt dergestalt, dass die Akzeptanzstelle den mit der Trans-o-Park Card des Kunden erfolgten Bezug Trans-o-Park in Rechnung stellt, welche diesen wiederum nach dem mit dem Kunden vereinbarten Preismodell an den Kunden weiterverrechnet.
2. Lieferung und Preise:
2.1. Von Seiten Trans-o-Park besteht keine Lieferverpflichtung und akzeptiert der Kunde, dass eine etwaige Lieferfähigkeit unterschiedlich und abhängig von marktbeeinflussenden Faktoren sein kann.
2.2. Der Kunde haftet dafür, dass er den Tank oder das Behältnis, in welches das Produkt der Trans-o-Park abgefüllt werden soll, auf Eignung, Fassungsvermögen und allfällige Verunreinigungen überprüft hat, für den Tank oder das Behältnis übernimmt Trans-o-Park keinerlei wie auch immer geartete Haftung.
2.3. Auch bezüglich der Waschhalle und/oder der Werkstatt gilt, dass Trans-o-Park keine Verpflichtung zur Zurverfügungstellung trifft. Dem Kunden ist bekannt, dass es kein Buchungssystem gibt und er sowohl die Waschhalle und/oder Werkstatt nur dann benutzen kann, wenn sie zu jenem Zeitpunkt, als er sie benutzen will, frei ist/sind. Trans-o-Park behält sich auch vor, die Waschhalle und/oder Werkstatt für Instandhaltung, Erhaltung oder sonstige Maßnahmen jederzeit für die Dauer der Durchführung dieser Arbeit zu sperren.
2.4. Die Abrechnung der Produkte erfolgt nach dem mit dem Kunden vereinbarten Preismodell. Die Festsetzung des Preises an den Tanksäulen obliegt Trans-o-Park und kann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben jederzeit neu erfolgen.
2.5. Die Preise betreffend die Nutzung der Werkstätte und/oder Waschhalle ergeben sich aus der jeweils gültigen und jederzeit anforderbaren Preisliste. Trans-o-Park behält sich vor, diese Preisliste jährlich, wenn sich die öffentlichen Abgaben und/oder sonstige preisbildende Komponenten ändern, auch mehrfach jährlich anzupassen.
2.6. Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegen Forderungen von Trans-o-Park ist ausgeschlossen.
2.7. Die Preise betreffend Bezug der Produkte verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, verzollt und einschließlich aller öffentlichen Abgaben in Euro. Die Preise auf den Preislisten betreffend Nutzung der Werkstatt sowie der Waschhalle verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und ist der in den Preislisten angeführte Preis pro angefangener Einheit (10 Minuten) zu zahlen.
3. Trans-o-Park Card:
3.1. Der Kunde erhält von Trans-o-Park eine Trans-o-Park Card, welche mit dem Kennzeichen des Fahrzeuges oder einer frei wählbaren Bezeichnung hinterlegt ist. Die Trans-o-Park Card ist nicht übertragbar.
3.2. Der PIN-Code kann vom Kunden selbst bestimmt werden, spätere Änderungen bedürfen der Schriftform. Der PIN-Code ist geheim zu halten und nur den zur Benutzung der Trans-o-Park Card ermächtigten Personen mitzuteilen.
3.3. Trans-o-Park ist berechtigt, das Ausstellen einer Trans-o-Park Card ohne Angabe von Gründen zu verweigern, dasselbe gilt für die Neuausstellung einer Trans-o-Park Card. Des Weiteren ist Trans-o-Park berechtigt, eine Trans-o-Park Card jederzeit ohne Angaben von Gründen zu sperren und damit das Vertragsverhältnis mit dem Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden.
3.4. Die Trans-o-Park Card ist sorgfältig aufzubewahren, sodass diese nicht in die Hände dritter gelangen kann. Sie darf insbesondere nicht in einem unbewachten Fahrzeug aufbewahrt werden.
3.5. Die Trans-o-Park Card ist nicht sonnen- oder hitzebeständig und darf auch keinem Magnetfeld ausgesetzt werden. Bei Beschädigung durch Nichtbeachtung dieser Eigenschaften wird die Trans-o-Park Card auf Rechnung des Kunden ersetzt.
3.6. Die Trans-o-Park Card bleibt im Eigentum von Trans-o-Park. Der Kunde als Inhaber der Karte hat sie sorgsam zu behandeln und vor Schäden zu schützen. Der Kunde hat einen Verlust der Trans-o-Park Card oder die Feststellung einer missbräuchlichen Verfügung der Trans-o-Park Card unverzüglich an: Trans-o-Park Verwaltungs GmbH, Industriestraße 7a, 6841 Mäder, Mail: office@transopark.com schriftlich mitzuteilen, um die Trans-o-Park Card sperren zu lassen. Die Trans-o-Park Card wird im Rahmen der technischen und zeitlichen Möglichkeiten unverzüglich gesperrt und auf Wunsch eine neue Trans-o-Park Card ausgegeben. Im Falle eines Diebstahles oder missbräuchlichen Verwendung der Trans-o-Park Card ist der Kunde verpflichtet, Anzeige zu erstatten und eine Kopie der polizeilichen Anzeige an Trans-o-Park weiterzuleiten. Der Kunde ist auch verpflichtet, eine als abhandengekommen gemeldete und wieder aufgefundene Trans-o-Park Card nach Erhalt der Ersatzkarte unverzüglich an Trans-o-Park zu senden.
3.7. Die Eingabe des PIN-Codes samt Vorlage der Trans-o-Park Card ist jeweils dann notwendig, wenn es um den Bezug von Produkten an der Tankstelle von Trans-o-Park sowie den jeweiligen Akzeptanzstellen geht. Durch Vorlage der Trans-o-Park Card und Eingabe des PIN-Codes in die dafür vorgesehenen Geräte an den betreffenden Geräten auf dem Gelände von Trans-o-Park in Mäder und den Akzeptanzstellen gilt der Inhaber der Trans-o-Park Card als legitimiert, Produkte und Leistungen im Rahmen seiner Vereinbarung im Namen und für Rechnung des Kunden, an den diese jeweilige Trans-o-Park Card ausgegeben wurde, in Empfang zu nehmen. Durch die Eingabe des PIN-Codes quittiert der Inhaber zugleich den Empfang der Produkte und Leistungen mit Wirkung für den Kunden, was vom Kunden ausdrücklich anerkannt wird. Der Karteninhaber hat vor Verlassen der Tankanlage von Trans-o-Park oder der Akzeptanzstelle die Richtigkeit des bezogenen Produktes und der bezogenen Menge anhand des Lieferscheins/Beleges oder der Anzeige der Zapfsäule zu überprüfen. Für Eingabefehler mit daraus folgender Fehltankung wird keinerlei Haftung von Seiten Trans-o-Park übernommen, sondern trifft eine etwaige Haftung ausschließlich den Kunden. Ist die Eingabe des PIN-Codes, mangels Vorhandenseins oder Ausfalls der dafür vorgesehenen Geräte – nicht möglich, werden Lieferscheine ausgestellt, durch deren Unterzeichnung der Inhaber der jeweiligen Trans-o-Park Card mit Wirkung für den Kunden den Empfang der Produkte quittiert.
Dem Kunden ist bewusst, dass weder Trans-o-Park noch die Akzeptanzstellen verpflichtet sind, die Legitimation des Inhabers einer Trans-o-Park Card zu prüfen, wenn er die Trans-o-Park Card dabei hat und/oder den PIN-Code in das dafür vorgesehene Gerät eingegeben hat.
3.8. Sobald der Kunde gegenüber Trans-o-Park den Verlust oder die missbräuchliche Verwendung der Tankkarte unter Mitübersendung einer Kopie der entsprechenden polizeilichen Anzeige dieses Sachverhaltes bekanntgegeben hat, übernimmt Trans-o-Park nach Ablauf von weiteren 24 Stunden die Haftung für alle danach aus der missbräuchlichen Verwendung der Karte entstehenden Schäden, wobei diese 24 Stunden nur gelten, wenn die Bekanntgabe werktags erfolgt, wenn die Bekanntgabe an einem Samstag oder Sonntag erfolgt, dann erst ab dem darauffolgenden Dienstag, 08:00 Uhr.
Abweichend davon hat der Kunde bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit den gesamten Schaden aus dem Kartenverlust bzw. Missbrauch zur Gänze alleine zu tragen, wobei grobe Fahrlässigkeit insbesondere dann vorliegt, wenn:
- er den Kartenverlust oder – Missbrauch Trans-o-Park schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat
- er den PIN einem Dritten zugänglich gemacht hat und der Schaden hieraus resultiert
- ein falscher Tankplatz freigegeben wurde und somit einem Dritten die Möglichkeit zum Treibstoffbezug gegeben wurde
4. Zahlungen:
4.1. Trans-o-Park stellt ihre Produkte und Leistungen gegenüber dem Kunden in Rechnung, die Abrechnung erfolgt in Euro.
4.2. Die Rechnungen sind, sofern vertraglich keine anderen Zahlungskonditionen vereinbart sind, zur sofortigen Zahlung bei Erhalt an Trans-o-Park fällig. Die Rechnungsbegleichung erfolgt ausnahmslos per Abbuchungsauftrag im Lastschriftverfahren, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Bereitstellung der Trans-o-Park Card, daher bei Abschluss der Kundenvereinbarung firmenmäßig gefertigte Abbuchungsaufträge zu unterfertigen. Bei Rücklastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% zzgl. zu den erhobenen Bankgebühren fällig. Bankgebühren und Bankspesen sind direkt vom Kunden zu zahlen bzw. werden ihm diese durch Trans-o-Park in Rechnung gestellt. Für den Fall, dass mit Akzept oder Kundenwechsel bzw. Scheck bezahlt wird, gehen anfallende Spesen jeweils zu Lasten des Kunden.
4.3. Der Kunde ist verpflichtet, Trans-o-Park jegliche Änderungen seiner Kontaktdaten, insbesondere der Firmierung, der Adresse, der Steuernummer, der Bankverbindung und aller sonstiger abrechnungsrelevanter Daten unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
4.4. Etwaige Einwendungen bezüglich der Rechnung müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen ab Abrechnungsdatum erhoben werden, widrigenfalls die Rechnung ihrem Inhalt nach als vollständig anerkannt gilt.
4.5. Unabhängig davon, dass Trans-o-Park jederzeit ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis beenden kann, kann sie es jedenfalls immer dann außerordentlich aufkündigen, wenn der Kunde gegen Bestimmungen dieser AGBs und der getroffenen Vereinbarung verstößt, Zahlungen nicht termingerecht leistet bzw. der Abbuchungsauftrag via SEPA-Lastschrift auch nur einmal nicht funktioniert, wenn über sein Vermögen das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder in sein Vermögen Exekution geführt wird.
4.6. Insofern von Seiten von Trans-o-Park das Vertragsverhältnis beendet wird, ist der Kunde verpflichtet, die für ihn ausgestellten Trans-o-Park Cards und/oder elektronischen Datenträger unverzüglich an Trans-o-Park zu retournieren. Des Weiteren ist er ab Zugang der Auflösungserklärung nicht mehr berechtigt, die Trans-o-Park Card/elektronische Datenträger zu verwenden bzw. Produkte oder Leistungen von Trans-o-Park zu beziehen.
4.7. Für den Fall, dass Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt werden bzw. im Abbuchungsverfahren Lastschriften nicht eingebucht werden, ist Trans-o-Park berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz, veröffentlich von der österreichischen Nationalbank, zu fordern.
4.8. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Trans-o-Park endet jedenfalls immer dann, wenn über das Vermögen des Kunden ein Verfahren nach der Insolvenzordnung eingeleitet wird, mit dem Tag der Einleitung. Ab dem Tag der Einleitung eines Insolvenzverfahrens ist der Kunde nicht mehr berechtigt, die Trans-o-Park Card/elektronischen Datenträger zum Bezug welcher Leistungen auch immer, zu verwenden.
5. Nutzung Waschhalle / Werkstatt:
5.1. Kunden, die die Trans-o-Park Card/elektronische Datenträger auch zur Nutzung der Waschhalle und/oder Werkstatt erhalten haben, können die Waschhalle und/oder Werkstatt nutzen, sofern sie nicht besetzt sind bzw. mit der Trans-o-Park Card/elektronischer Datenträger der Zugang von Trans-o-Park möglich gemacht wird.
5.2. Der Kunde hat kein Recht darauf, die Waschhalle und/oder Werkstatt zu nutzen, sondern kann dies nur dann tun, wenn ihm von Trans-o-Park die Möglichkeit eröffnet wird bzw. die Waschhalle und/oder Werkstatt frei ist.
5.3. Der Kunde akzeptiert, dass er die Waschhalle und/oder Werkstatt in dem Zustand benutzen kann, indem sie sich zum Zeitpunkt seiner Nutzung befindet. Trans-o-Park übernimmt keine Haftung dafür, dass die in der Waschhalle angebrachten Lanzen zur Reinigungsmittelaufbringung und/oder Hochdruckreinigung oder die in der Werkstatt befindliche Grube samt Grubenheber funktionieren. Der Kunde kann aus einem Mangel in der Funktion der beschriebenen Anlagen, keinerlei Ansprüche welcher Art auch immer, insbesondere keinerlei Schadenersatzansprüche gegenüber Trans-o-Park geltend machen. Eine Haftung von Trans-o-Park gegenüber dem Kunden betreffend den Zustand und/oder die Funktionsfähigkeit der Waschhalle und/oder der Werkstatt mit den darin jeweils befindlichen Anlagen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
5.4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er sein eigenes Werkzeug mitzubringen hat und Werkzeug von Trans-o-Park nicht zur Verfügung gestellt wird.
6. Tankanlagen:
6.1. Trans-o-Park ist nicht verpflichtet, dem Kunden die Produkte an der Tankanlage zu liefern. Der Kunde ist lediglich berechtigt, dies für den Fall, dass von Seiten von Trans‑o‑Park die Lieferung an den Tankanlagen möglich gemacht wird, dort die Produkte zu beziehen.
6.2. Für eine Belieferung überhaupt, eine bestimmte Liefermenge oder eine Funktionsfähigkeit der Tankanlage wird von Seiten Trans-o-Park keinerlei Haftung übernommen, der Kunde hat diesbezüglich gegenüber Trans-o-Park keinerlei wie auch immer geartete Ansprüche, insbesondere auch keine Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche.
6.3. Im Falle eines Mangels in der Funktion wird sich Trans-o-Park bemühen, die Funktionsfähigkeit der Tankanlage zeitnah wiederherzustellen.
7. Datenschutz und Videoüberwachung:
Trans-o-Park verwendet die vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ausschließlich dazu, ihren Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag nachzukommen sowie auch dazu, ihre Rechte aus dem abgeschlossenen Vertrag durchsetzen zu können.
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung der von ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zu dem oben genannten Zweck.
Desweiteren erklärt der Kunde seine Einwilligung dazu, dass eine Videoüberwachung des gesamten Geländes von Trans-o-Park durch dieselbe stattfindet, wobei der Zweck der Videoüberwachung der ist, im Falle eines Schadeneintrittes welcher Art auch immer feststellen zu können, was bzw. wer die Schadenursache ist, was ansonsten, da das Gelände für die Kunden immer zugänglich ist, unter Umständen sich aber keine Mitarbeiter auf dem Gelände befinden, nicht immer möglich ist. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung seiner Daten im Rahmen der Überwachung. Näheres ergibt sich aus unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website www.transopark.com.
8. Eigentumsvorbehalt:
8.1. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Trans-o-Park.
8.2. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Produkte zu Gunsten Dritter ist ohne Zustimmung von Trans-o-Park ausgeschlossen. Die Pfändung der Produkte durch Dritte ist Trans-o-Park unverzüglich bekanntzugeben.
9. Gerichtsstand:
Unbeschadet zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten welcher Art auch immer aus dem Geschäft zwischen dem Kunden und Trans-o-Park das für 6800 Feldkirch zuständige Gericht. Erfüllungsort ist Mäder.
10. Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen:
10.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Trans-o-Park Anwendung, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart oder zwingendes Recht anzuwenden ist. Sie behalten auch dann ihre ausschließliche Gültigkeit, wenn der Kunde seine eigenen AGBs bekannt gibt, es sei denn, die Gültigkeit dieser AGBs von Seiten Trans-o-Park ausdrücklich schriftlich anerkannt wird.
10.2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen.
10.3. Spätestens bei Unterzeichnung des Bestellformulars bzw. mit Entgegennahme bzw. mit dem Erstbezug/Erstnutzung eines Produktes der Trans-o-Park Card/elektronischen Datenträger gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen und vereinbart.
10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen aus welchen Gründen auch immer nichtig sein, so wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt.
10.5. Trans-o-Park kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern oder ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden zuvor schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als vom Kunden genehmigt, wenn er nach Erhalt der Benachrichtigung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen einen schriftlichen Widerspruch an Trans-o-Park übermittelt, wobei das Eingangsdatum bei Trans-o-Park für die Rechtzeitigkeit maßgeblich ist.
Mäder, am 10. September 2021
Du hast noch Fragen?